Für das menschliche Auge ist nur der Wellenlängenbereich von ca. 380 nm bis 780 nm sichtbar. Darunter befindet sich der UV-Bereich und darüber der IR-Bereich, welche mit dem Auge nicht mehr wahrgenommen werden können.
Die Wellenlänge der LEDs beträgt bei eingeschalteter Leuchte, bezogen auf 20 mA:
Der von der CIE (Internationale Beleuchtungskommission)
festgelegte Farbraum in Form eines Hufeisens wurde ursprünglich
im Jahr 1931 festgelegt. Er ist der Farbwahrnehmung des menschlichen Auges nachempfunden und ist als Referenzfarbsystem anerkannt.
Er gilt für monochromatisches Licht mit Wellenlängen zwischen 380 nm und 700 nm.
Das Modell des CIE-Farbraums hat seinen Ursprung im Dreifarbenmodell.
Das Dreifarbenmodell besagt, dass man aus den Grundfarben Rot, Grün und Blau alle weiteren Farben mischen kann. Im Hufeisen des CIE-Farbraums ist das Dreieck des Dreifarbenmodells oftmals noch eingezeichnet.